Automatik-Führerschein ohne Einschränkung: Neue Regelung ab 1. April 2021

Zum 1. April 2021 tritt eine Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Beschränkung auf ein Fahrzeug der Klasse B mit Automatikgetriebe, wenn eine praktische Fahrprüfung auf einem solchem Kfz absolviert wird. Voraussetzung dafür ist, dass eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe in der Fahrschule absolviert wird.


Wir bieten jede der Möglichkeiten an, die Ausbildung und Prüfung auf einem:


  • Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B und Prüfung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe
  • Ausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe der Klasse B 
  • oder NEU ab 01.04.2021 die Ausbildung auf beiden Fahrzeugen und die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe der Klasse B und ohne Eintrag einer Automatikbeschränkung im Führerschein.