Zum 1. April 2021 tritt eine Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Beschränkung auf ein Fahrzeug der Klasse B mit Automatikgetriebe, wenn eine praktische Fahrprüfung auf einem solchem Kfz absolviert wird. Voraussetzung dafür ist, dass eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe in der Fahrschule absolviert wird.
Wir bieten jede der Möglichkeiten an, die Ausbildung und Prüfung auf einem: